Juristisches Sonderwissen ist für Sie als Examenskandidat/in in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung viel mehr wert als juristisches Jedermannswissen. Die Bewertungen im Examen erfolgen relativ, d.h. im Vergleich Ihrer Bearbeitung mit anderen Bearbeitungen. Daher kann es für Ihren anstehenden Examenstermin von maßgeblicher Bedeutung sein, ob Sie z.B. in der Vorbereitung eine zielstrebige Strategie zur Ermittlung des vom JPA präferierten Lösungswegs entwickelt haben oder alle angesprochenen Aspekte ohne Einsatz von „Zwar-Aber-Strukturen“ geschickt in die eigene Lösung einbauen und sich damit von anderen Bearbeitungen abheben können.
Wir sind uns angesichts dieser relativen Examensbewertung bewusst, dass die Veröffentlichung unbekannter sprachlicher Konzepte in Büchern die veröffentlichten Konzepte fürs Examen entwertet, auch wenn der akademische Wert erhalten bleiben mag. Denn dieses Wissen steht nunmehr jedem Examenskandidaten zur Verfügung, mit dem Sie sich im Examen messen müssen. Vor diesem Hintergrund standen wir vor schwierigen Entscheidungen, welche unbekannten Techniken wir in unseren Büchern veröffentlichen und damit zu Jedermannswissen machen und welche examensrelevanten unbekannten Techniken weiterhin ausschließlich Gegenstand unserer Workshops bleiben und damit ihren vollen Wert als unbekanntes juristisches Sonderwissen behalten.
Als Teilnehmer/in unserer Workshops werden Sie sprachliche Konzepte kennenlernen, die
- nicht Gegenstand unserer Bücher,
- unbekannt, neu und innovativ und
- im höchsten Maße examensrelevant
sind. Falls Ihnen die Lektüre unserer Bücher bereits neue wichtige Erkenntnisse fürs Examen gebracht haben sollte, werden Ihnen unsere Workshops wertvollere Erkenntnisse fürs Examen in Form unbekannten juristischen Sonderwissens bringen.
Überdies veranschaulichen wir selbstverständlich die Ihnen aus den Büchern bereits bekannten Konzepte anhand vielfältiger Beispiele und Schreibübungen. Denn es geht im Examen nicht um die theoretische Reproduktion sprachlicher Konzepte, sondern um flexible Fertigkeiten bei deren Einsatz in den vielfältigen Examenskonstellationen. Das kann nach unserer jahrelangen Erfahrung mit diesen Konzepten nur anhand diverser Beispiele und Übungen in Eigenarbeit erlernt und weiterentwickelt werden.
Schließlich erwarten Sie in unseren Workshops viele neue Klausuren auf Grundlage aktueller BGH- bzw. BVerwG-Rechtsprechung. Dadurch können Sie aktuelle Rechtsprechung in einem examensnahen Format wiederholen, den Einsatz der Kommentare üben und eine ergebnis- und schwerpunktorientierte Herangehensweise trainieren. Nebenbei erhöhen Sie die Chance auf einen echten Volltreffer im Examen, bei dem Sie die der Klausur zugrunde liegende Entscheidung nicht als Bestandteil langer Listen „examensrelevanter Rechtsprechung“ nur oberflächlich gelesen, sondern in Form einer Klausur intensiv bearbeitet und klausurtaktisch durchdacht haben.
Vor diesem Hintergrund werden wir Sie als Referendar/in im Examen in die Lage versetzen, aus einem großen Baukasten sprachlicher Strategien die passenden Konzepte auszuwählen, flexibel einzusetzen und sich von der Masse der Bearbeitungen abzuheben.
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