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- 12. Dezember 2018
- Veröffentlicht von: kurzundgut
- Category: Ohne Kategorie
Best-Practice im Assessorexamen
Analysen der Sprach- und Argumentationsstrukturen der Bundesrichter und hervorragender Examenskandidaten sind wesentliche Grundlagen unserer Probeexamina und Workshops. Anhand von Sprach- und Argumentationstechniken der Spitzenjuristen geben wir Referendaren in kleinen Gruppen einfach-umsetzbare Orientierungspunkte fürs Assessorexamen in Bezug auf die zentralen Bewertungskriterien „Schwerpunktsetzung“, „Urteilsstil“ und „Tiefe der Argumentation“. Dazu sammeln wir systematisch Klausurbearbeitungen derjenigen Teilnehmer des Probeexamens, die nachfolgend im Assessorexamen mit mehr als 10 Punkten abgeschlossen haben. Auf Grundlage dieser Musterklausuren zeigen wir Referendaren konkret, wie sich Spitzenjuristen in der Klausursituation im Examen strategisch und sprachlich verhalten und was im Zweiten Staatsexamen tatsächlich zum Erfolg führt. Unser Kursprogramm beruht insofern auf nachweisbar erfolgreichen Strukturen der Rechtsanwendung im Urteilsstil und im Gutachtenstil.
Der Schwerpunkt unserer Probeexamina und Workshops liegt auf Strukturen der Rechtsanwendung im Urteilsstil und Gutachtenstil. Ausgehend von den Techniken der Spitzenjuristen am Bundesgerichtshof und auf Grundlage von Spitzenklausuren aus den Probeexamina ist das Ausbildungsprogramm unseres juristischen Repetitoriums auf die Klausurpraxis fokussiert. Was sind taugliche Strategien bei der Entscheidung für ein Ergebnis in der Klausursituation im Assessorexamen? Welche strukturellen Darstellungsvarianten kommen in der Assessorklausur in Betracht und mit welchen Darstellungsproblemen im Urteilsstil sind sie verbunden? Wie entwickelt man im Examen unter Zeitdruck eine juristische Begründung zu einem unbekannten Fall, mit der man sich von anderen Juristen bei ähnlichem Wissensstand abhebt? Dabei konzentrieren wir uns auf das Üben der Klausursituation und die realen Herausforderungen bei der Verschriftlichung von Urteilen und Gutachten.
Lehre und Praxis im Assessorexamen
Die Juristenausbildung ist als normative Wissenschaft stark dogmatisiert. Die führenden Lehrbücher und Massenrepetitorien arbeiten mit schematischen Konzepten, propagieren starre Formulierungen und konzentrieren sich auf die stichwortartige Sammlung vergangener Examensprobleme. Im Einklang damit bleibt der ebenfalls propagierte Begriff „Eindringtiefe“ ein oberflächlich-inhaltsleeres Schlagwort. Diese schematisch-oberflächlichen Lehr-, Lern- und Arbeitsmethoden führen bei der damit arbeitenden Masse der Referendare zu gleichförmigen schematisch-oberflächlichen Bearbeitungsergebnissen im Examen.
Im Gegensatz dazu arbeitet die Rechtsprechungspraxis mit flexiblen Konzepten, verwendet fallbezogene Formulierungen und entwickelt durch eigenständiges Denken argumentative Lösungen für neue Rechtsfragen. Im Assessorexamen korrigieren vor allem Praktiker, die mit schematisch-oberflächlichen Herangehensweisen wenig anfangen können und die von Referendaren herangezogenen Skripte oft überhaupt nicht kennen. Vor diesem Hintergrund hat sich die marktbeherrschende stumpfsinnige Examensvorbereitung in Massenveranstaltungen von der Rechtsprechungs- und Examensrealität weit entfernt. Und fürs weitere Berufsleben kann man im Anschluss an das Examen getrost den ganzen mühsam auswendig gelernten Stoff sofort wieder vollständig vergessen.
Wir wollen mit unserem Kursprogramm eine Alternative zur homogenen Welt der Massenrepetitorien und der Ausbildung zum gleichförmigen Einheitsjuristen bieten: Mut zum eigenständigen Denken statt stumpfes Auswendiglernen in der Masse, Offenlegen juristischer Konventionen, Hinterfragen schematischer Konzepte und Aufzeigen von Variationsmustern, Gestaltungsansätze für flexible-fallbezogene Formulierungsvarianten statt starrer vorformulierter Sätze, Techniken für die Arbeit mit dem Palandt statt Kurse/Skripte zum „Materiellen Recht“, musterbasiertes Verständnis aktueller BGH-Entscheidungen unter Berücksichtigung der Vorinstanzen statt oberflächliches Abarbeiten langer Listen zur „aktuellen examensrelevanten Rechtsprechung“, Meta-Analysen verschiedener Lehrbücher statt Vertrauen auf den einzig wahren Propheten und vor allem sprachliche Strukturen für den Aufbau von Argumentationslinien statt Schlagwörtern wie „Eindringtiefe“.
Wir sind überzeugt: Weniger ist mehr. Und wir sind überzeugt: Die grundlegenden Fertigkeiten, die man für ein gutes Assessorexamen benötigt, bilden auch die Grundlage für ein weiteres erfolgreiches Berufsleben. Unsere Erfahrungen der letzten sieben Jahre aus den Probeexamina und der individuellen Vorbereitung von Referendaren parallel zum Ergänzungsvorbereitungsdienst oder auf den Verbesserungsversuch haben gezeigt: Wer bei der Examensvorbereitung den Mut hat, von den in Massenveranstaltungen propagierten Konzepten abzuweichen, wird im Examen mit einer erheblich besseren Note belohnt.
Strategie und Sprache im Assessorexamen
Wer das Assessorexamen erfolgreich bewältigen will, sollte Techniken für den Aufbau überzeugender juristischer Begründungen beherrschen. Die Examensklausuren basieren weitgehend auf aktuellen tatsächlich ergangenen Entscheidungen, die von Examenskandidaten – bis auf einzelne gelegentliche Glückstreffer – als neu, unbekannt und unbequem empfunden werden. Laut Prüfern sind Fertigkeiten, die mit Begriffen wie „Überzeugungskraft“, „Schwerpunktsetzung“ und „Tiefe der Argumentation“ umschrieben werden, zentrale Kriterien bei der Bewertung von Examensklausuren im Zweiten Staatsexamen. Von Juristen als „gelungen“ bis „beeindruckend“ empfundene Begründung entstehen nicht zufällig, sondern nach bestimmten Mustern.
Zur grundlegenden Verbesserung der Klausurergebnisse in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung muss man nicht mehr auswendig lernen, sondern verstehen, was die eigenen strategischen und sprachlichen Verhaltensmuster von anderen Herangehensweisen unterscheidet. Wer dagegen fürs Assessorexamen einzelne Argumente und vorgefasste Formulierungen auswendig lernt, kommt mit unbekannten Aufgaben nicht zurecht und erzeugt selbst bei bekannten Aufgaben nur Eindrücke einer oberflächlich-schematischen Arbeitsweise. Auch wenn das Auswendiglernen karteikartenförmiger Wissensbausteine aus Schule/Universität liebgewonnenen Gewohnheiten entspricht und kurzfristige Bedürfnisse zu befriedigen scheint, sollte man sich bei der Examensvorbereitung der realen Situation im Examen stellen.
Zielsetzung bei der Examensvorbereitung sollte daher nicht sein, sich durch oberflächliches Abarbeiten langer Stofflisten kurzfristig ein „gutes Gefühl“ zu verschaffen, sondern auf grundlegenden Ebenen unbewusst verwendete Strategien und sprachliche Verhaltensmuster für sich transparent zu machen und bis zum Examen weiterzuentwickeln. Tief in uns verankerte Verhaltensmuster zu erkennen, Unterschiede zu den Verhaltensmustern anderer Menschen zu analysieren und sich davon ausgehend zu verändern, ist leichter gesagt als getan. Sprache, Denken und gesellschaftliche Konventionen sind untrennbar miteinander verwoben. In unseren Probeexamina und Workshops können wir in kleinen Gruppen auf die individuellen sprachlichen Muster der Teilnehmer eingehen, verschiedene sprachliche Strategien analysieren und Textabschnitte gegenüberstellen. Ausgehend davon kann jeder Teilnehmer seinen Urteilsstil und Gutachtenstil in Abgrenzung zu anderen Herangehensweisen analysieren, verbessern und die Klausurergebnisse im Assessorexamen themen- und rechtsgebietsübergreifend optimieren.
Empirischer Ansatz im Assessorexamen
Unser juristisches Repetitorium basiert auf einer Erhebung der Bewertungskriterien im Assessorexamen unter Examensprüfern, auf der Auswertung einer Vielzahl von Originalexamensklausuren, auf Meta-Studien mit einer Gegenüberstellung der Konzepte/Formulierungen führender Lehrbücher und auf der Arbeit mit aktueller BGH-Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Vorinstanzen. Auf Grundlage der Prüferbefragungen zeigen wir Referendaren in kleinen Gruppen die Bewertungsgrundlagen aus Sicht der Prüfer und typische Stärken und Schwächen im Assessorexamen auf. Anhand der Auswertung von Originalklausuren konzipieren wir realistische Examensklausuren und lernintensive Probeexamina.
Anhand von Meta-Studien zur führenden Ausbildungsliteratur machen wir verschiedene Konzepte, Konventionen und Variationsmöglichkeiten bei Standardthemen sowie Unterschiede zur Rechtsprechungspraxis transparent. Auf Grundlage der Gegenüberstellung von BGH-Entscheidungen und den Vorinstanzen können wir unterschiedliche Argumentationsstrategien offenlegen und die gemeinsamen Strukturen und strukturelle Unterschiede der Argumentationslinien analysieren. Wir konzentrieren uns auf die strategische Herangehensweise in der Klausurpraxis sowie Logik, Methodik und Struktur bei Verschriftlichung einer flexibel-fallbezogenen Lösung im Urteilsstil oder Gutachtenstil.
Unser Ausbildungsprogramm ermöglicht Referendaren in kleinen Gruppen eine optimale Vorbereitung auf die Prüfungsanforderungen in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Unsere Erfahrungen der letzten sieben Jahre aus den Probeexamina und der individuellen Vorbereitung von Referendaren parallel zum Ergänzungsvorbereitungsdienst oder auf den Verbesserungsversuch zeigen: Wer bei der Examensvorbereitung den Mut hat, von den in Massenveranstaltungen propagierten Konzepten abzuweichen, wird im Examen mit einer erheblich besseren Note belohnt.