Workshop Zwangsvollstreckungsklausur Assessorexamen – JP Juristische Probeexamina
Nächste Workshops 2026:
28.3./29.3.
26.9./27.9.
Teilnehmerzahl: max. 10 Teilnehmer/innen
Zielgruppe: Referendar/innen
Kursdauer: Wochenendkurs (Sa./So.) – Online per Zoom
Dozenten: Dr. Florian Metz
Der Workshop richtet sich an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihre Vorbereitung im Zwangsvollstreckungsrecht gezielt auf die statistisch dominierenden Klausurtypen und Prüfungsschwerpunkte der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ausrichten möchten (Top 5-Klausurtypen ZVR).
Im Mittelpunkt des Workshops steht eine vertiefte Auseinandersetzung mit Klausurtypen und -themen bei der Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen, die in den vergangenen Jahren im Examen am häufigsten geprüft wurden (Top 5-Klausurtypen ZVR). Unsere Auswertung von Examensklausuren zeigt, dass diese fünf Klausurkonstellationen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Gegenstand der Examensklausuren sind. Die Auswertung der entsprechenden Prüfervermerke zeigt, dass besonderes Augenmerk gelegt wird auf eine schwerpunkt- und praxisorientierte Erörterung sowie die sichere Arbeit mit den Kommentaren (hier vor allem Thomas/Putzo ZPO).
Die Kursinhalte orientieren sich konsequent an diesen empirischen Erkenntnissen. Wir werden nicht das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht wiederholen oder einzelne Bereiche umfassend, aber oberflächlich behandeln. Vielmehr konzentrieren wir uns bewusst auf die zwangsvollstreckungsrechtlichen Top 5-Klausurtypen, die in Ihrem anstehenden Examenstermin mit hoher Wahrscheinlichkeit geprüft werden. Überdurchschnittliche bis weit überdurchschnittliche Klausur- und Examensergebnisse lassen sich deutlich einfacher durch gezielte Vorbereitung und exzellente Bearbeitung einer dieser Top 5-Klausurtypen erzielen als durch außergewöhnliche Leistungen in seltenen oder exotischen Konstellationen.
Der Kurs behandelt die examensrelevanten Top 5-Klausurtypen im Hinblick auf die Zwangsvollstreckungsklausur, vor allem Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) und Titelgegenklage (§ 767 ZPO analog), Einziehungsklage, Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) und die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO, ggf. i.V.m. §§ 793, 567 ff. ZPO). Dabei wird das Augenmerk gelegt auf professionelle Arbeit mit Kommentaren und auf praxisnahe Darstellung im Urteils- und Gutachtenstil. Zur Einordnung und Vertiefung werden zudem typische Herangehensweisen aus gängigen Repetitorien und Lehrbüchern kritisch analysiert und verschiedene Darstellungsoptionen transparent gemacht. Der Workshop ergänzt das Buch „Zwangsvollstreckungsrecht im Assessorexamen“ und basiert auf einer empirischen Auswertung der Examensstatistik sowie der Prüfervermerke.
Der Workshop soll Ihnen helfen, Ihre Strategien, Techniken und Fertigkeiten bei den dominierenden Klausurtypen im Zwangsvollstreckungsrecht auf die spezifischen Anforderungen des Assessorexamens auszurichten. So liegt bei den Zwangsvollstreckungsklausuren im Assessorexamen das Differenzierungspotential nicht auf Ebene einer Reproduktion floskelhafter Ober- bzw. Ergebnissätze oder einer schematischen Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des jeweiligen Rechtsbehelfs, sondern insbesondere auf Ebene
• einer sicheren Identifikation des vom Klausurersteller angelegten und vom Prüfervermerk favorisierten „richtigen“ Ergebnisses und erwarteten Prüfungsaufbaus,
• einer fall- und schwerpunktorientierten Ober- bzw. Ergebnissatzstruktur unter gezielter Ausrichtung der Prüfung auf die Schwerpunkte (in Abgrenzung von der schematischen Abarbeitung eines allgemeinen Prüfungskanons) und
• einer strukturierten Darstellung der Argumentationslinie unter Anwendung klassischer Argumentationsmuster des BGH aus dem Zwangsvollstreckungsrecht sowie unter Rückgriff auf das verfügbare Kommentarwissen.
Für eine (weit) überdurchschnittliche Bearbeitung der Top 5-Klausurtypen aus dem Zwangsvollstreckungsrecht ist kein umfassendes präsentes Spezialwissen erforderlich. Entscheidend ist vielmehr gezieltes, examensspezifisches Fachwissen, das im Wesentlichen den gängigen Kommentaren entnommen werden kann. Die eigentlichen Kernherausforderungen liegen im Assessorexamen – wie bei zivilprozessualen und materiell-rechtlichen Aspekten – in klarer Strukturierung, stringenter Schwerpunktsetzung und überzeugender Darstellung. Gerade weil Kommentartechniken sowie sprachliche Strukturierungs- und Darstellungstechniken in der klassischen Examensvorbereitung nur wenig Raum einnehmen und alle Lehrbücher und Skripte zum Zwangsvollstreckungsrecht bei den wichtigsten Klausurtypen relativ oberflächlich bleiben, bieten sich Ihnen als Referendar:in hier vielfältige Möglichkeiten zu deutlichen Verbesserungen Ihrer Bearbeitungs- und Examensergebnisse.
