Klausurtraining im Materiellen Zivilrecht
Einzelbuchung €75,- pro Termin, Paketbuchung €200,- für alle 6 Termine in 2026
Teilnehmerzahl: max. 20 Teilnehmer/innen
Kursdauer: Online per Zoom/Teams samstags von 10.00 bis 13.00 Uhr
Termine 2026:
13.6. Kommentartechnik
18.7. Verkehrsunfallklausuren
8.8. Schadensersatz-/Schmerzensgeldklausuren
12.9. Kaufrechtsklausuren
17.10. Werkrechtklausuren
14.11. Mietrechtsklausuren
(ggf. Zusatz-Termin AGB/Vertragsauslegung)
Sie möchten sich als Referendar/in gezielt im Materiellen Recht auf die spezifischen Anforderungen im Zweiten Examen vorbereiten und nicht einfach Ihre Karteikarten fürs Erste Examen wiederholen?
Das ist eine gute Entscheidung und dann sind Sie hier richtig: Die gezielte Examensvorbereitung im Materiellen Recht erfordert fürs Zweite Examen, dass Sie sich auf die statistisch examensrelevanten Klausurtypen und -themen vorbereiten. Denn unsere Auswertung der Examensklausuren und Prüfervermerke aus den letzten Jahren zeigt, dass viele im Ersten Examen relevante Rechtsbereiche im Zweiten Examen statistisch betrachtet keine Relevanz haben. Dagegen sind viele im Ersten Examen kaum relevante Rechtsbereiche im Zweiten Examen statistisch betrachtet von besonderer Bedeutung und auf diese Rechtsbereiche sollten Sie als Referendar/in den Schwerpunkt Ihrer Vorbereitung legen.
So ist beispielsweise der im Zweiten Examen wichtigste Klausurtyp die „Verkehrsunfallklausur“. Dabei tauchen in den Prüfervermerken von Verkehrsunfallklausuren auf Zulässigkeits- und Begründetheitsebene vielfältige standardisierte Aspekte auf, und zwar mit weitgehend wortlautidentischen Textbausteinen. Auf diese Standardthemen können wir Sie auf einfache Weise gezielt vorbereiten. Aber auch außerhalb dieser in höchstem Maße standardisierten Bereiche sind Verkehrsunfallklausuren nach denselben Mustern gestrickt:
- Typischer Schwerpunkt ist eine Beweiswürdigung mit persönlicher Anhörung der Parteien, Zeugenvernehmung und Sachverständigengutachten.
- Die Abwägung der Verursachungsbeiträge gemäß § 17 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 StVG ist im Urteilsstil darzustellen unter Berücksichtigung der Regelungen aus der StVO sowie ggf. des Anscheinsbeweises.
- Ausführungen zur Höhe des Schmerzensgelds nach § 11 S. 2 StVG sind erforderlich sowie zu bestimmten wiederkehrenden Schadenspositionen.
Auf die standardisierten Herausforderungen bei den statistisch examensrelevanten Klausurtypen und -themen (Verkehrsunfall, Schadensersatz, Kauf, Werkvertrag, Miete, AGB-Prüfung, Vertragsauslegung) möchten wir Sie gezielt vorbereiten. Dazu werden wir Ihnen das in besonderem Maße examensrelevante Fachwissen aufzeigen, wobei hier im Zweiten Examen vor allem die Kenntnis der entsprechenden Kommentarstellen wichtig ist. Darüber hinaus werden wir uns auf die praxisgerechte Darstellung der relevanten Themenbereiche im Zweiten Examen konzentrieren, denn auf dieser Ebene liegt im Zweiten Examen das größte Verbesserungspotential. Insbesondere sollten im Zweiten Examen die umständlich-verschachtelten Darstellungskonventionen aus der Vorbereitung fürs Erste Examen nicht unbesehen übernommen werden.
Schließlich analysieren wir zusammenfassend die Inhalte und Darstellungsvorschläge führender Repetitorien und Lehrbücher zu den jeweiligen Rechtsgebieten, insbesondere haben wir dazu ausgewertet: Kaiser, Hemmer, Jura Intensiv, Alpmann/Schmidt, die Lehrbücher zum Materiellen Zivilrecht im Assessorexamen sowie bekannte Lehrbücher zum Materiellen Zivilrecht aus dem Studium.
Übersicht und Lernziele
- Workshops online per Zoom/Teams samstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- Workshops zur gezielten Vorbereitung auf die statistisch betrachtet wichtigsten Klausurtypen und auf das dazugehörige examensrelevante Fachwissen im Materiellen Zivilrecht (Verkehrsunfallklausuren, Schadensersatz-/Schmerzensgeldklausuren, Kaufrechtsklausuren, Werkrechtklausuren, Mietrechtsklausuren, ggf. Zusatz-Termin AGB/Vertragsauslegung)
- Konzentration auf das Fachwissen im Materiellen Zivilrecht, das statistisch betrachtet in besonderem Maße examensrelevant ist und unbedingt beherrscht werden sollte, mit Fokus auf professioneller Arbeit mit den Kommentaren (Grüneberg BGB, Thomas/Putzo ZPO und vereinzelt weitere Kommentare)
- Konzentration auf Struktur und Darstellung des Fachwissens im Materiellen Zivilrecht in den typischen Examenskonstellationen im Urteilsstil oder Gutachtenstil, insbesondere in Abgrenzung von umständlich-verschachtelten Darstellungsvorschlägen aus Lehrbüchern zum Ersten Examen und Lehrbüchern sowie Repetitorien zum Zweiten Examen
